13.23 – Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann möchte Steckersolaranlagen und virtuelle Versammlungen ermöglichen

Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen
Schwerpunktthema: Gesetzgebung

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„Wer in seiner Miet- oder Eigentumswohnung ein Steckersolargerät („Balkonkraftwerk“) installieren will, soll es künftig einfacher haben. Außerdem soll die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtert werden. Das sieht ein von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegter Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat.“ sagt das Bundesjustizministerium ausführlich hier

  • Steckersolargeräte sollen in Miethäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften grundsätzlich erlaubt werden. Bei Wohnungseigentümern ist zu beachten, dass die Gemeinschaft das Wie solcher Anlagen mit (maßvollen, angebrachten) Auflagen verbinden darf. Dabei gilt ein Übermaßverbot.
  • Die allstimmige Vereinbarung der Wohnungseigentümer, eine ausschließlich ONLINE abgehaltene Eigentümerversammlung zu veranstalten ist praktisch nicht erreichbar. Zulässig sind gegenwärtig so genannte hybride Versammlungen (online, aber immer auch als Präsenzveranstaltung, also in einem Raum, in dem sich Menschen treffen) soll künftig mit einer Beschlussfassung einer 3/4tel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen per Versammlungsbeschluss erlaubt werden. Ein solcher Beschluss soll für drei Jahre Gültigkeit besitzen. Wer keinen PC hat, kann beim Nachbarn mitgucken. Es heißt ja schließlich Gemeinschaft.

Beide Initiativen des Bundesjustizministers sind richtig und wünschenswert. Keine Einwände.

Download
PDF-Dokument des Bundesjustizministers

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Erstellt: 17.09.23

 

12.23 – Zur Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz

VO über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz § 7 Befreiung von der Prüfungspflicht Einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist, wer 1. die Befähigung zum Richteramt, 2. eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, 3. einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder 4. einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt besitzt. Die in Satz 1 genannten Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen. Stand: September 2023
#ZertVerwG #Prüfungspflicht #Berufsbild #Verwalter #BüroGotthal

VO über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter
nach dem Wohnungseigentumsgesetz

§ 7 Befreiung von der Prüfungspflicht

Einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist, wer
1. die Befähigung zum Richteramt,
2. eine abgeschlossene Berufsausbildung zur
Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann,
zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks-
und Wohnungswirtschaft,
3. einen anerkannten Abschluss Geprüfter
Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder
4. einen Hochschulabschluss mit
immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
besitzt.

Die in Satz 1 genannten Personen dürfen sich
als zertifizierte Verwalter bezeichnen.
Stand: September 2023

„Mit der Einführung einer verpflichtenden Berufsqualifikation für Hausverwalter war zum 01. Dezember 2022 ein Rechtsanspruch angedacht. Wohnungseigentümer dürften von ihren Gemeinschaften verlangen, dass nur ein qualifizierter Verwalter (zertifiziert) für sie tätig wird. Das stieß jedoch auf Umsetzungsschwierigkeiten, sodass die Frist noch verlängert wurde. Ab dem 01. Dezember 2023 ist so weit.

Ab dem 1. Dezember 2023 gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung von Wohnungseigentum die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“ nach §26a WEG. Doch laut dem aktuellen VDIV-Branchenbarometer haben erst rund 27,5% der Verwaltungen die Zertifizierung ihrer Mitarbeiter abgeschlossen.“

(Dieter Blümmel, via LinkedIN)

Für Blümmel Anlass, auf Ausbildungsangebote hinzuweisen. Quasi als Althasenregelung (bei vorausgesetzter guter Ausbildung) ist in § 7 der VO über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz #ZertVerwV geregelt, wer dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist. Die Genannten dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen.  Kleiner Sidekick: Der Berichterstatter hat noch keinen Richter kennengelernt, der wirklich Ahnung von Buchführung hat. Kleine Bösartigkeit. – Aber davon ab, die Blümmelsche Rosinentheorie oben: Der große Anstieg von Verwalteranfragen in letzter Zeit ist nicht nur durch Weiterempfehlungen wie früher Usus. Es gibt einen Anschein, am Verwaltermarkt setzt ein Säuberungsprozesses ein – Wirkt die VO als ein Großreinemachen? Hinzukommen generalsstabsmäßig Strategie-Aufkäufe kleiner und mittlerer Hausverwaltungen. Großes Monopoly: Oft durch ausländische Heuschrecken, die einen Baustein Hausverwaltung haben möchten. Die größte Berliner Hausverwaltung heißt heute nicht mehr Präzisa. Hausverwaltungen mit mehr als 100.000 Wohnungen im Bestand sind häufig nicht das Gelbe vom Ei. Wer in einem Haus mit 30, 50 oder 80 Wohnungen lebt braucht keine Gigantverwaltung, wo man als Wohnungsnummer endet. Schwieriger finden kleinere WEGs mit weniger als 10 Einheiten gekonnt wirkende Verwaltungen. Rosinen picken? Oder harter Überlebenskampf, um nicht aufgekauft zu werden. Der Berufsstand beklagt wie andere Branchen wie Heizung/Sanitär, Baugewerbe und viele andere massive Schwierigkeiten, noch gutes Personal zu rekrutieren. Hinzu kommt der große Bürokratiemarathon der deutschen Gesetzgebung der letzten zwanzig Jahre. Immer mehr -nicht selten ziemlich bescheuerte- Aufgaben werden Verwaltern ohne Mehrvergütung aufoktroyiert.  Haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschlusssammlungen, die niemand braucht undsoweiter…

Abwarten, weiter beobachten. Auch fachlich gut ausgebildete Verwalter haben durchaus Nachwuchssorgen.

Angaben Stand September 23

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11.23 – Hausmeisterdienste #Update

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Wir berichteten in unserem letzten Beitrag über die Schwierigkeiten, von der Hausmeisterbranche Berlins beauftragungsfähige Angebote zu erhalten. Nach einer Aktionsphase und Probezeit mit einem Dienstleister und einem Arbeitsumfang von 15-17 Grundstücken steht fest: Der Probehalbjahr-Dienstleister ist durchgefallen.

Gute Performance beim Hausreinigen am Anfang, dann nachlassende, teils ausgefallene Wochenreinigungen, eine miserable Kommunikation in der Funktion als Hausmeisterdienst und Fehlentscheidungen wie das Leerlaufen eines Heizöltanks mit 17.000 Liter Tankgröße am 31.12.2022 im Berliner Wedding führen zu großer Verärgerung. Arbeitsaufträge werden nur angenommen, aber nicht abgearbeitet. Sie versanden im Nirvana. Mehrfache Erinnerungen bringen nichts. Es ist ein Bermuda-Dreieck. Von anderen (Bewohnern) hören wir, der Mann sagt den Kunden, sie sollen keine Emails schreiben. „Die lese ich nicht.“

In der Range von drei Hausmeisterdienst-Firmen, die im Mai/Juni 2022 Angebote abgegeben haben, ist nun die zweitbeste Firma als Dienstleister zum 01.02.2023 verpflichtet worden und verspricht gewissenhafte Übernahme der Betreuungstätigkeit. In der letzten Woche sind erste Anlagenbegehungen schon durchgeführt worden. Wir waren dabei. Der ausscheidende Hausmeisterdienst wusste auf Nachfrage weder, wo Absperrhähne und Schlüssel waren, noch konnte er Hausmeisterräume ausfindig machen. „Den habe ich noch nie betreten.“ Es ist ein Graus.

Dem neuen Hausmeisterdienst wünschen wir alles Gute bei der Übernahme. Wir müssen uns auf eine Einarbeitungsphase von mehreren Monaten einstellen. Bis dahin müssen Projekte gezielt terminlich zurückgestellt werden. Jede Trennung bringt immer ein paar Blessuren mit sich. Aber es ist auch die Chance, wieder zur gewohnten Arbeitsqualität bei der Hausbetreuung zurückzukehren. Im Nachhinein wird deutlich: Das Hadern mit der bevorstehenden Kündigung aus menschlichen Gründen hätte nur zu einer tiefen Verlängerung und Erschwerung der Hausbetreuung geführt. Nein, es war richtig, diesen Schritt der Änderung zu machen.

Wir werden weiter berichten zu gegebener Zeit.

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10.22 – Preisvergleich für Hausmeister, Hausreinigung und Gartenpflege

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Dass die Zeiten schwierig sind, belegen Kündigungen alteingesessener Firmen, die nach mehr als 25 Jahren Dienst an einen Punkt kommen, wo sie einfach nicht mehr können. Über den Berliner Fachkräftemangel haben wir berichtet. Eine Ausschreibung unter Hausmeisterdiensten zeigt in den Firmen der Dienstleister auch handwerkliche Mängel. Die Ausschreibunge für ca. 15-17 Verwaltungsgrundstücke allbezirklich legt Preisunterschiede von bis zu 400% für ein und dieselbe Leistung. Lass uns Häuser putzen, lass uns einen Hausmeisterjob machen und hier und da Gartenpflege. So schwer ist dieses Mirakulum nicht. Es funktioniert wirklich schon länger als 25 Jahre, nachgewiesenermaßen.

Teils sind die Antworten frech, wenn es nach drei  vier Wochen Anfragezeit  heißt: „Wie gewünscht haben wir Ihnen eine grobe Kostenschätzung für die benannten Anlagen anhand Ihrer Daten als Jahresbruttopreis erstellt. Die Kalkulation erfolgte aufgrund der kurzfristigen Anfrage ohne Vorortbesichtigung. – Nicht dass wir nur eine grobe Kostenschätzung erbitten, sondern beauftragungsfähige Angebote. Wir haben auch nicht kurzfristig angefragt und um keine Vorortbesichtigung gebeten. Richtig: Für einen solchen Auftrag muss man sich ins Zeug legen und beauftragungsfähige Angebote zu überzeugenden Konditionen anbieten. „Wenn es zu einer Beauftragung kommen sollte, behalten wir uns vor nach einer Anlauf- und Kennenlernphase ein LV das dem Werterhalt oder der Aufwertung des Objektes dienlich ist, zu erstellen. Das kann zu einer preislichen Anpassung je nach zusätzlichem Aufwand über unseren Standard LV hinausführen.“ „Ich denke, dass es in Ihrem und im Sinne der Eigentümer ist, dass jedes Objekt einzeln betrachtet und bewertet wird, sowie die Art und Frequenz der einzelnen Leistungen um dem Objekt gerecht zu werden.“

Im Vergleich zu unserem Status Quo einer richtigen Jahressumme von ca. 85.000,- € nennt man uns jetzt den Preis von 230.000,- € als grobe Kostenschätzung. Wir nennen das mangelnden Respekt uns gegenüber. Noch besser sind Emails von Firmeninhabern, die uns quasi schriftlich bestätigen, unsere Absprache auf ihre Preisvorstellungen sei auf Dauer zwangsläufig das Scheitern sämtlicher Hausreinigungsaufträge. Mit sowas beschäftigt man solche Menschen wie uns nicht. Bitte nicht. Oder wie Pink Floyd es nannte: Es ist die dunkle Seite des Mondes. 

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09.21 #Fortbildung – Symphonie einer Großstadt – Zeitdokument


Wonderful Berlin in 1927 in color, „Symphony Of A Metropolis“ [A.I. restored & Colorized!]

Berlin: Berlin: Die Sinfonie der Großstadt aus dem Jahr 1927 Film von Walter Ruttmann, Co-Autoren Carl Mayer und Karl Freund.
Komponist Edmund Meisel schrieb das Orchesterstück für das Original.
Der Film besteht aus fünf Akten, jeder mit einem anderen Thema, basierend auf dem täglichen Leben im Berlin des genannten Jahres. Source: Public Domain B&W film.
Music: The Olympia Chamber Orchestra, Composed & Directed by Timothy Brock.

Update: 10.06.22 -Offenbar ist das Video bei YouTube gesperrt worden, sodass es leider nicht mehr zur Verfügung steht. Entschuldigung für das Fremdversehen.

Szenen einer verflossenen Zeit, 2 Jahre bevor Babylon in Berlin spielt.

Musikalisch unterlegt mit Paukenschlägen und Fanfaren:
Fanfare für den einfachen Mann.

Es ist, wie es ist. Und wie der Wahnsinn des II. Weltkriegs auf Berlin eingewirkt hat, das wird hier fundamental erspürbar.

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08.21 #Fortbildung – Fluchtweggedanken im vorbeugenden Brandschutz

Im Rahmen betrieblicher Fortbildung lassen wir uns über Rechtsfragen, Neuerungen und Wesentliches zum Thema Verwaltung informieren. In diesem Zusammenhang ein paar Gedanken zum vorbeugenden Brandschutz.

20. Juli 2021 – In Berlin-Wilmersdorf (Baujahr 1907) und anderswo verwenden wir den Begriff Fluchtweg häufig unrichtig oder zumindest unvollständig. Der Fluchtweg ist nach unserer Auffassung, wo Menschen entlang flüchten, wenn sie ein brennendes Mehrfamilienhaus verlassen müssen. Inwieweit in einem Berliner Altbau aufgrund eines Bestandsschutzes eine im Neubau gesetzliche Verpflichtung, Fluchtwegschilder aufzuhängen oder Rettungspläne soll nicht vertieft werden. Es gehört zum Grundwissen. Von Bedeutung war für uns folgende beispielhafte Erkenntnis über die Verwendung des Wortes Fluchtweg.

In einem typischen Berliner Altbaumiethaus mit Vorderhaus, 1. Innenhof, Gartenhaus und 2. Innenhof ist aus Gründen von Brandschutzauflagen im 2. Innenhof eine riesige Fluchttreppe an die Fassade gebaut. Sie dient den ausgebauten Dachgeschossen im Gartenhaus als 2. Fluchtweg. Insofern erfüllt die Treppe bauaufsichtliche Forderungen an den Bauherrn der Dachgeschosse aus dem Jahre 1997. Man gelangt vom Dachgeschoss fußläufig auf der Flucht bis ins Erdgeschoss und landet im 2. Innenhof. Nun denkt der Mensch, dass die Fortsetzung fußläufig zur Kellerabgangstreppe des Gartenhauses führt, man öffnet die Kellertür, durchwegt den Keller des (brennenden) Gartenhauses. Man gelangt zu einer Treppe vom Keller zum 1. Innenhof (2. Tür). Auch dort ist was los. Eventuell ist ein Sprungtuch der Feuerwehr ausgebreitet. In den bauamtlichen Zeichnungen ist dieser Weg als Fluchtweg gekennzeichnet.

Die Beratung mit der Berliner Bauaufsicht Wilmersdorf ergibt: Dieser Weg durch den Keller ist bauaufsichtlich als Fluchtweg bezeichnet, soll aber nach Auffassung von Fachbeamten nicht so genutzt werden. Wer läuft gern zurück in ein brennendes Haus und durchquert es? Niemand.

So ist Fluchtweg nicht gemeint, erörtert die Fachverwaltung den Fall mit uns. Vielmehr stellt sich der als Fluchtweg bezeichnete Weg als Rettungsweg für die Berliner Feuerwehr dar.

Die Feuerwehr trifft am Vorderhaus (Straßenseite) ein. Sie durchquert das (erste) Hoftor und gelangt mit Schlauch im 1. Innenhof.  Am Gartenhaus befindet sich ein Hauseingang (links) und eine Kellerabgangstreppe (rechts), jeweils mit Tür. Auf die Tür der Kellerabgangstreppe ist ein DIN-gerechtes Fluchtwegsymbol gut sichtbar zu montieren. Damit die Feuerwehr weiß: Menschen auf der Rückseite des Gartenhauses zu retten und mit dem Schlauch auf die Gebäuderückseite des Gartenhauses (2. Innenhof) zu gelangen, kann dieser Weg genutzt werden.

Wir merken: Es ist ein Unterschied, ob wir einen Fluchtweg haben oder einen Rettungsweg. Im Zweifel ist jeder am Brandherd kopflos und es rettet sich, wer kann. Bitte nicht über diejenigen Türen, auf denen wir typische Fluchtwegbeschilderung vornehmen. Bewohner des Gartenhauses (xmal in Berlin) im 2. Innenhof warten dort auf Anweisungen der Rettungskräfte. Die Rettungskräfte müssen den Fluchtweg schnellstens auffinden, ohne Zeit verzögerlichen Zweifel, wo er ist. Deswegen Schildermarkierung. Die sprichwörtliche Flucht nach vorn muss hier aus Rettungsweggründen tatsächlich mindestens abwarten, bis die Feuerwehrkräfte an Ort und Stelle sind.

Wieder was dazu gelernt.

Beschäftigung im Juli 2021: 8 Zeitstunden

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07.21 #News – Deutscher Bundestag beschließt Mietspiegelpflicht für Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern

25. Juni 2021 – Der Bundestag hat eine Reform des Mietspiegel-Rechts beschlossen. Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig Mietspiegel erstellen. Dies soll für Vermieter und Mieter Rechtssicherheit bringen. Dies wurde heute am Morgen beschlossen.

Heute, gilt für morgen.

Die Aufstellung von qualifizierten, aussagekräftigen Mietspiegeln muss zuverlässig Auskunft darüber ermöglichen, was eine ortsübliche Vergleichsmiete sei und welcher Art übliche Preise dafür verlangt werden können, begründet die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) das Gesetz.

Nach Maßgabe des beschlossenen Gesetzes ist eine Aktualisierung von Mietspiegelwerten nach zwei Jahren vorgesehen und jeweils nach vier Jahren erfolgt eine Neuerstellung.

Edit Nach Auffassung des Berichterstatters muss man nach den bevorstehenden Bundestagswahlen erwarten, dass gescheiterte Justizprojekte wie der flächendeckende Mietendeckel Berlins erneut aufgemacht und diesmal richtigerweise auf der Ebene der Bundespolitik angefasst und in Blech gestanzt werden. An der fehlenden gesetzgeberischen Kompetenz einzelner Bundesländer (hier Berlin) war zuletzt das Vorhaben gescheitert, mit der flächendeckenden Gießkanne zum Teil drastische Mietpreisreduzierungen „ohne vernünftig einsichtige Differenzierungen“ über ganz Berlins Wohnungsbestand auszuschütten. Und das mit nur wenigen Ausnahmen.

  • Edit = Meinung oder Einschätzung des Berichterstatters

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06.21 #Zweckentfremdung – Die Rechtslage scheint geklärt. Airbnb muss Ferienwohnungsvermieter-Daten dem Wohnungsamt übermitteln

Airbnb betreibt eine Internetplattform, auf der von kooperationswilligen Eigentümern deren Ferienwohnungen zur (Kurzzeit-)Miete angeboten werden. Derartiges ist für Bestandswohnungen in der Regel genehmigungspflichtig. Zu wenige Menschen halten sich an diese Regel.

24. Juni 2021 – Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts wies jetzt eine Klage des Internetportals Airbnb (Urt. v. 23.06.2021, Az. 6 K 90/20). überwiegend ab, berichtet die Tagespresse. Damit ist klar, dass das Portal den Wohnungsämtern Berlins die Betreiber von Anbietern von Unterkünften (Ferienwohnungen) als Datensatz übermitteln muss. Seit 2014 ist für solche Vermietungen eine (richtige) Betreiber-Registriernummer zu beantragen, die in der Anzeige zu lesen sein muss. Ein Bezirksamt hatte im Dezember 2019 derartiges mittels Verpflichtungsbescheid mit ganzen Verdachtsfällen verlangt.

Das Portal zog weitreichende prozessuale Register und argumentierte mit Verfassungswidrigkeit. Im Übrigen dürfe nicht gegen die irischen Datenschutzbestimmungen (Dublin) verstoßen werden. Sebastian Scheel (Die Linke, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen) erklärte: „Nur mit Transparenz und der Möglichkeit einer Datenabfrage lassen sich legale von illegalen Ferienwohnungsangeboten unterscheiden.“

Wegen der Bedeutung genießt die Entscheidung hohe Aufmerksamkeit. Das zunehmende Internetvermieten als zukunftsweisendes Geschäftsmodell mit immer neuen Möglichkeiten wird mit der Entscheidung praktisch abgeschafft. Es ist damit zu rechnen, dass es zu einer großen Anzahl von Nachbearbeitungen durch die Wohnungsämter kommt, denn in Zukunft kann das Portal keine vernünftigen Gründe mehr einwenden. Das Geschäftsmodell von Airbnb war im letzten Jahr nach Recherchen des RBB aus Gründen der Pandemie bereits signifikant eingebrochen. Im Oktober 2000 meldete RBB, nach Berliner Landesrecht brauche jedes Inserat zur Kurzzeitvermietung – egal ob beim Marktführer Airbnb oder einer anderen Plattform – eine Registriernummer des Bezirksamtes. Der Anteil der Inserate mit Registriernummer sei gestiegen, aber vor allem deshalb, da es insgesamt weniger Inserate gibt, ob aus Gründen von Corona oder anderen. Airbnb gibt derartige Daten selbst nicht heraus. Nach wie vor besitzen weniger als 20 Prozent der Angebote eine behördliche Erlaubnis (Stand Okt. 2020). Damit waren weiterhin vier von fünf Berliner Airbnb-Angeboten illegal.

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05.21 #Datenschutz – Im Gespräch mit der Hausverwaltung, unterwegs

#Telefon #gotthalDE #Sinnbild
#Telefon #gotthalDE #Sinnbild
05.21 #Datenschutz – Im Gespräch mit der Hausverwaltung, unterwegs: Dass das Telefon klingelt geht klar – Aber was, wenn der Anrufer nicht auflegt? Sich aufregt? #gotthalDE #blog #rettetdenalltag
 
#twitter #tweet @gotthal

Der Telefonapparat klingelt.

Ein kurzes Gespräch vom Trottoir. Herr Kleinmann unterwegs irgendwo in Wilmersdorf. Seine Geburtstagsfeier Samstag im Garten war schön. Sechs bis acht Besucher, in diesen Zeiten. „Alles prima,“ sagt er. „So einen schönen hatte ich noch nie.“ Die Angst eines Mitbewohners, bestimmte andere Hausbewohner würden ihn anzeigen, er solle aufpassen, hat er ausgeräumt. „Die zeigen mich nicht an.“ Herr Kleinmann hat recht behalten.

„Der Aufzug steht,“ sagt Herr Kleinmann jetzt. Ich sag: „Ich weiß. Herr Tamken hat es schon gemeldet, per Email gestern.“ Fürs nächste Mal weiß auch Herr Kleinmann Bescheid: „Störungsmeldungen zum Aufzug nicht übers Wochenende per Email an uns, unser Hausmeisterdienst hat eine Telefonnummer und 24/7 Notdienst.“ Häufig reicht schon des Hausmeisters fester Wille, um den Aufzug wieder zum Laufen zu bringen. Herr Tamken widerspricht am Morgen der Verwaltung: „Das gehört zu Ihren Aufgaben“, wiederum per Email. Na gut, dann eben so.

Herr Kleinmann ist durch, hat mir das erzählt, was wir uns erzählen, von seinem Geburtstag Samstag und wie schön es war. Und vom Aufzug, der nicht fährt. Wir wünschen schönen Tag und in der Tat, ist es heute wirklich schön. Die Sonne strahlt so wie der Mensch und Sommer wird kommen.

Ich benütze ein Headset und koche mir einen Morgenkaffee. Nach unserem Tschüs legt Herr Kleinmann nicht auf. Das passiert immer häufiger: Menschen haben unterwegs ihr Telefon am Mann (der Frau) und nützen das Trottoir, um Telefonate zu erledigen. Zum Beispiel mit der Hausverwaltung. Man ist gedanklich unterwegs wie mit dem Kopf. Das Telefon gerät zur Nebensache, aber man legt nicht auf. Ich höre eine Weile zu, was Herr Kleinmann jetzt mit Anderen spricht. Ich bin dabei. Wider Willen. Ich muss zum Telefon, das Gespräch trennen. Schnell.

Callcenter-Mitarbeiter haben Anweisung, nicht aufzulegen. Anweisung, dass niemand sagen kann, der Mitarbeiter habe einfach aufgelegt. Der Mitarbeiter fragt dann: „Legen Sie bitte auf? – Ich darf es nicht.“

Kein sauberer Trennungsstrich. Man hört Dinge, die man nicht hören soll. Kam schon mal vor: Der Anrufer sagt zu seiner Frau: „Das ist ein Idiot“ (also ich). Es ist besser, aufzulegen.

Du willst wirklich nicht alles wissen. Ende Gesprächsgelände.

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04.21 #Wohnungseigentümerversammlung – Wie verfasse ich eine Stimmrechtsvollmacht? – Ein paar kurze Überlegungen

Vertretungsvollmacht (Original) redigiert mit #Datenschutz
Vertretungsvollmacht (Original) redigiert mit #Datenschutz

Bei der Abhaltung von Versammlungen kommt der Vertretungsvollmacht eine große Bedeutung zu. Bestehen bspw. aufgrund Teilnehmerbeschränkungen (z.B. auf einen Personenkreis nicht größer als 20 Sitzungsteilnehmer wg. Corona), so kann die Erteilung einer Vollmacht das Problem der eigenen Nichtbeteiligung wirksam beseitigen. In der WEG-Rechtsnovelle vom Dezember 2020 ist die Mindestanforderung an Beschlussfähigkeit entfallen und Versammlungen gelten als immer beschlussfähig unabhängig von der Personenzahl der Erschienenen. Das ist gut, einerseits. Andererseits ist es nicht ungefährlich. Beschlüsse von Wohnungseigentümern sollten immer objektivierbar vernünftigen Willen eines, „vernünftig wirtschaftlich denkenden Hauseigentümers“ zeigen.

Die philosophische Frage, wie genau eine Stimmrechtsvollmacht abgefasst werden muss, lässt sich diskutieren. Müssen wir genaue Konstrukte erarbeiten, mit JA, NEIN oder Enthaltung, wie das obige Beispiel einer Vollmacht nahelegt? Kann die Stimmrechtsvollmacht blanko bleiben, lediglich nur unterschrieben? Muss kleinteilig Schiffe versenken gespielt werden, in einem Raster denkbarer Antworten JA, NEIN, Enthaltung als Weisung?

Es gibt keine vernünftige, stets richtige Antwort. Es kommt darauf an. Ist die WEG in Ordnung und das Beschlussziel klar, kann die Weisung gut funktionieren. Ist das Beschlussziel nicht klar und kann sich im Verlaufe einer Diskussion auf der Versammlung unerwartet wenden oder verändern, ist mit Weisungen vorsichtig umzugehen. Man wird bei einer Jahresabrechnung kaum Zweifel haben. Sie sollte genehmigt werden, wenn sie richtig ist. Schwieriger ist, wenn der Tagesordnungspunkt Spielraum für ein Auswahlermessen der Sitzungsteilnehmer in sich trägt.  An diesem Prozess der Willensbildung nimmt der Vollmachtgeber nicht teil. Er delegiert das auf den bevollmächtigten Vollmachtnehmer. Auch der weiß es erst, wenn es zur Abstimmung kommt.

Hier hat es einen Charme, wenn die Vertretungsvollmacht weisungsfrei bleibt. Der Vollmachtempfänger sollte Wohnungseigentümer sein, nur notfalls die Verwalterin. Verwalter sollten nicht zu viel Macht besitzen und Dinge in bestimmte Richtungen stimmen. Die Weisung gilt anders als viele meinen nicht im Verhältnis zwischen Verwalterin und Sitzungsteilnehmern. Sie gilt und wirkt im Verhältnis des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers. Die Versammlung muss sich mit Ausdeutung von Vollmachten nicht befassen. Wir unterscheiden zwischen weisungsgebundener Vollmacht (mit Kreuzchen), weisungsfreier Vollmacht (ohne Kreuzchen), das heißt „Der Vollmachtnehmer darf abstimmen, wie er es für richtig hält.“ Wo ein Wille, kann ein dritter Weg Geltung kriegen:  Entwurf einer Weisung:

„Der Bevollmächtigte hat sich bei Abstimmung zu diesem/zu jedem (streichen, anpassen) Tagesordnungspunkt der Mehrheit anzuschließen.“

Das ist kein schlechter Gedanke und funktioniert als Vernunftvollmacht und eindeutig pro Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser Text ist die Meinung des Berichterstatters.

Viel Spaß beim Abfassen einer Vertretungsvollmacht

Weiterführend

* Der Formulartiger (Download Stimmrechtsvollmacht)

 

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03.21 #Stromnetz – Wer ein Angebot für eine Hausanschluss-Vergrößerung stellen will, scheitert an Stromnetz Berlin

Ich kenne einen guten Witz. Stromnetz Berlin hat einen Kundenbeirat. Harhar. Der war gut.

Im Jahre 2021 befassen sich Verwalter mit der Frage, wie man jedem Tiefgaragenplatz einen eigenen Stromanschluss zur Verfügung stellt. Nach der WEG-Rechtsnovelle Dezember 2020 ist jedem Stellplatzeigentümer das Recht zuzugestehen. Dafür muss der Hausanschluss verstärkt werden. Die Recherche der Kosten ist beim Netzbetreiber Stromnetz Berlin mittelalterlich.

Inzwischen reicht nicht mehr aus, eine formlose Anfrage an Stromnetz Berlin zu senden und um Benennung der Kosten zu bitten. Man hat aufgeräumt. Der Sachverstand von Stromnetz Berlin hat pdf-Formulare erarbeitet und zum Ausfüllen ins Netz gestellt.

Diese lassen sich nicht ausfüllen, wie es richtig wäre. Es sind so gelbe Ausfüllfelder angelegt. Das Ausfüllen wird unterbrochen durch Warnhinweise: Man sei zum Ausfüllen nicht berechtigt. Es ist ein unbekanntes Passwort hinterlegt. Also muss man Formulare ausdrucken und mit einer Schreibmaschine ausfüllen. Wer keine hat, mit Kugelschreiber und zittriger Handschrift. Man fragt sich: Offenbar haben die nicht mehr alle Tassen im Schrank? Anfrage ist raus: Nicht nach Tassen. Sondern einem ausfüllbaren Formular zur Beantragung eines Kostenangebots für einen verstärkten Strom-Hausanschluss. Es sind exakt diese Dinge, die einen am Verstand von Menschen zweifeln lassen. Hinzu kommt Wut und ruf mal dort an. Drücke 15 bis 20 Minuten die „1“, „3“ oder „4“ –  lass Dir gemafreie Musik einspielen. Bis eine sehr freundliche Dame mit Singsang spricht, drei, vier, fünf andere Sachbearbeiter vermitteln möchte, weil sie nichts weiß:  Sie ist keine Kompetenzträgerin für unausfüllbare Formulare. Wie man gesetzte Rechte der IT-Abteilung wieder loswird. „Im Moment ist besetzt“, weiß sie und fügt hinzu: „Da wird jetzt gesprochen.“ Drei Vermittlungsversuche mit anderen sind auf diese Weise vergeblich. „Rufen Sie einfach später nochmal an?“ schlägt sie vor. „Ja, wo denn?“ Die Nerven liegen blank. Apropos schlägt: Ich bin geschlagen. „Ich schicke eine Email.“ Eine Ticketnummer und vierzehn Tagen später ist bestimmt eventuell Antwort da und sie sagen: „Das Formular dürfen Sie nicht ausfüllen, das muss der Elektriker machen“. Das werden sie sagen. Zur Lösung wird es nichts beitragen. Nicht in vierzehn Tagen. Denn diese Frage ist so grundsätzlich: Das muss im nächsten Stuhlkreis „Kundennähe“ der IT-Abteilung durchdiskutiert werden, der findet im November statt. Bis dahin, Stromnetz Berlin: Ein ganz modernes Unternehmen. Bald. Ich fasse zusammen: Ich brauche ein Angebot für den verstärkten Hausanschluss. So einfach ist das. Mein Stromnetz hat jetzt eine Vorgangsnummer zugeschickt, es heißt Ihr Anliegen, KA-2345678 (Nummer aus Datenschutzgründen geändert).

Weiterführend

 

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02.21 – #Bundesverfassungsgericht kippt #Mietendeckel

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Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) in der Fassung des Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11. Februar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 22. Februar 2020 Seite 50) ist mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Bundesverfassungsgericht

Leitsätze
zum Beschluss des Zweiten Senats vom 25. März 2021
2 BvF 1/20
2 BvL 4/20
2 BvL 5/20

Weiterführend

01.21 #News – Senat beschließt Solargesetz am 2. März 2021 – Nun muss das Abgeordnetehaus beschließen.

Aus der Sitzung des Senats am 2. März 2021

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, den Entwurf des Solargesetzes Berlin beschlossen, nachdem am 18. Februar 2021 der Rat der Bürgermeister zugestimmt hatte. Der Gesetzentwurf wird nun zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Mit dem Solargesetz kommt die Solarpflicht für alle Neubauten und für Bestand bei grundlegender Dachsanierung ab 2023. Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Potenzial für Solarenergie.

Die Solarpflicht soll ab dem 1. Januar 2023 gelten. Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind dann für Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird, mit einer Gebäudenutzfläche von mehr als 50 Quadratmeter verpflichtend. Neubauten müssen mindestens 30 Prozent ihrer Bruttodachfläche, Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche mit Photovoltaikanlagen bedecken. Für den Bestand muss die installierte Leistung jedoch bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen drei Kilowatt und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden sechs Kilowatt nicht übersteigen. So wird sichergestellt, dass andere Dachnutzungen möglich bleiben. Extensive Gründächer lassen sich gut mit Photovoltaikanlagen kombinieren.

Weiterführend

12.20: #News Preissituation weiterhin angespannt – Preisvergleiche sind schauerlich. (09.06.20)

Im Handwerks- und Dienstleistungsbereich sind seit längerem starke Spannungen und Engpässe zu beobachten. Dies ist bekannt und bereits berichtet.

Eine aktuelle Anfrage bei Anbietern im Bereich Garten- und Landschaftsbau, um Saisonpreise für Wohnanlagen Berlin zu bekommen, ergibt unerklärlich hohe Angebotspreise. So wird für ein Grundstück, das im Moment für ca. 800,- €/Saison betreut wird, aktuelle 2.300,- € Pflegepreis angeboten. Sicher ist: Man kann ein derartiges Grundstück für unter unter 1.000,- € rechtschaffen pflegen. Das wird derzeit nicht angeboten. Das ist das Problem. Eine weitere Firma ist ehrlich und schreibt, das Grundstück befinde sich derzeit in einem einwandfreien Zustand und man hätte dafür keine weiteren Kapazitäten frei. Professionell. Gute Erfahrung. Sage, was wirklich ist und schreibe nicht drumrum.

Ein Grundstück in Pankow kostete bisher ca. 1.000,- bis 1.200,- €/Saison. Hier werden jetzt 3.165,- €/Saison angeboten. Ein Einzelbeispiel. In Lankwitz, bislang für ca. 1.200,- € gepflegt, ruft eine Firma jetzt 4.693,- € brutto für die bereits seit längerem erbrachten Leistungen auf.

Das sind Einzelbeispiele, aber so liegt der Markt. Was auf dem Berliner Gala-Bau-Markt los ist! Die Idee eines Verwalters „Es gibt doch Internet, lass uns 100 Firmen anschreiben“ taugt nicht viel. Denn auf diese Weise kamen Angebote ohne vorherige Geschäftsbeziehung zustande. Der Eindruck, es handle sich bei diesen anbietenden Firmen um Strandräuber, ist nicht von der Hand zu weisen.

Wir merken: Das Erfordernis, funktionierende Handwerker- und Dienstleisterdatenbanken parat zu halten, ist schön, inzwischen aber kaum noch vernünftig zu managen. Hinzu tritt: Es geht darum, so genannte Negativlisten aufzubauen. Solche Firmen darf man nicht ein zweites Mal fragen. Sie stehlen einem die Zeit und halten einen davon ab, wirtschaftlich gute Anbieter zu finden.

Wer für Leistungen ggü. marktüblichen Anbietern den Faktor „x drei“ oder „mal vier“ aufruft, also anstatt 1.000,- € 4.000,- €, möchte einen Doofen finden, der diesen Preis bezahlt. Will so jemand betrügen?

Hierzu gibt es hier keine Antwort.
Wir beschreiben den Zustand.
Wir denken uns das Übrige.

Weiter…

11.20 #News Corona Update Mietrecht: Mietschulden in der Krise + WoEigG zum Wirtschaftsplan und Verwalter (30.03.20)

§ 2 zu Art. 240 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

(1) Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Wohnungseigentümergemeinschaften

(1) Der zuletzt bestellte Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt.
(2) Der zuletzt von den Wohnungseigentümern beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort.

Dem Gesetz hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27.03.2020 zugestimmt.

10.19: News: Pankow prüft Milieuschutz (08.08.19)

Pankow Süd, Helmholtzplatz, Kollwitzplatz, Teutoburger Platz, Winsstraße und Bötzowstraße stehen jetzt unter Prüfung durch den Bezirk, ob Milieuschutz aufrecht zu erhalten ist.

Aktuell gibt es in Pankow 13 Milieuschutzgebiete. Dieses städtebauliche Instrumentarium soll als Fallschirmüberwurf über die erklärten Gebiete helfen, die dort lebenden Bewohner vor Verdrängung durch rücksichtslose Vermieter zu schützen. Das teils kritisierte Instrument verschriftlicht viele Entscheidungen von vernünftig denkenden Hauseigentümern zusätzlich durch verbeamtetem Sachverstand (…) und kappt Maßnahmen per Behördendekret, die in puncto Wertverbesserung Punkte im Hinblick auf mögliche Mieterhöhung bedeuten würden. Der Milieuschutz unterscheidet dabei nicht zwischen Wohnungseigentümern und Mietern. Beispielsweise gibt es auch keine Möglichkeit, ggü. einer Behörde schriftlich den Verzicht auf Mieterhöhungen zu erklären: Man habe kein Personal, das zu überwachen. Schuld ist also immer der generalverdächtige Hauseigentümer, selbst als Selbstnutzer.

Genaue Punktekataloge zur rechtstaatlichen Überprüfbarkeit dieses Behördensachverstands werden nicht veröffentlicht. Gleichwohl hat Pankow  entschieden, sechs der 13 Gebiete nachträglich auf dem Prüfstand zu stellen, ob diese überhaupt sinnvoll im Milieuschutz verweilen. Bekanntlich halten ins Feld geführte Regelungen immer länger als die Absicht, Regelungen zu beseitigen. Deswegen nennen manche Regelungen wie diese Provisorien. Die halten bekanntlich am längsten. Auf das Ergebnis ist die Fachwelt sehr gespannt.

Wir sehen den Milieuschutz kritisch, weil er wie immer wenn die öffentliche Verwaltung versucht, wirtschaftlich motivierte Themen zu regulieren, mit Hilflosigkeit und Überforderung der Berliner Verwaltung belegt ist. So fehlt beispielsweise Personal, um nur eins zu nennen. Die Idee gar nicht schlecht, ist die Umsetzung mangelhaft. Aus Gründen.

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09.19: Änderung, Überarbeitung, Update: Alles neu, vieles unbefriedigend (18.07.19)

Während sich alles ändert, wird der Mangel zum Regelfall. Unternehmen ändern vieles, fast alles, sie drehen an Stellschrauben, bauen Geschäftsprozesse um. Für die Guten kommt jede Hilfe zu spät. Die Berliner Verwaltung hat keine genaue Vorstellung von Zielen in Immobilienfragen. Die Berliner Stadtreinigung zieht sich jetzt noch mehr aus dem Kundendialog zurück. Vereinfacht gesagt: Wie alle.

Müll-Berater mit Durchwahlen wurden abgeschalten. Stattdessen wirkt jetzt das Team. Die Einwahl erfolgt über die Standardnummer. Die Erreichbarkeit ist übrigens gar nicht besser geworden. Als die BSR vor ein paar Jahren Kundencenter einrichtete, wurde der Zugriff dazu Kunden schon mal mit der rüden Bemerkung wieder weggenommen, wenn sie elektronisch nicht parierten, hätten sie eben gar keinen Zugriff. Viele sehen dieses Unternehmen kritisch, seit langem, und wünschen sich eine Privatisierung.

Bei Vattenfall werden Emails verschickt, die an Phishing aus Afrika erinnern. Kryptische Emailadressen schicken Hardcopys (Screenshots) aus Bildschirm-Suchsystemen und bitten um Aufklärung, wie Zahlungen zu verbuchen sind? Richtig! Aus der Art der Emails schließt man, man wäre gehackt worden. Es tauchen datenschutzrelevante Informationen auf. Die Nachfrage ist unkoordiniert, anders als üblich und über Emailprozeduren verteilt, deren Kombination das Hacken in großem Stile vermuten lassen. Telefonnummern für Rückfragen gibt es nicht. Bis sich alles klären lässt, erhebliche Beunruhigung. Es sah wie Phishing aus. Vattenfall-Mitarbeiter sagen „Datenschutz“, wenn man sich über indirektes Rechnungenabholen über Kundencenter beschwert und  Zusendung elektronisch fordert.  Lassen ihn aber außer Acht, wenn sie selbst etwas möchten. Die Sachen werden immer so gedreht, wie es gerade benötigt wird. Sensible Bankdaten werden unverschlüsselt verschickt. Das nennt man die Rosinentheorie: Sich das passende Argument zurechtlegen. Eine Riesenwelle.

Die Verbrauchskostenabrechnung für Heizung und Wasser krankt an falscher Sortierung. Jeder hat Regeln. Ablesefirmen beispielsweise nutzen dieses Prinzip: „Beginne links“. EG links, dann Mitte, dann rechts und Treppe hoch, links, Mitte, rechts. Undsofort.

Hiergegen konkurriert ein anderes System. Wie das der Teilungserklärung in Wilmersdorf. Vorderhaus und Gartenhaus sind in Bezug auf die Wohnungsnummer numerisch aufgebaut nach Art eines Tortenbodens, erst das Erdgeschoss (Vorderhaus und Gartenhaus fünf Einheiten), dann das 1. OG (fünf Einheiten). Das bringt die Ordnung der Abrechnung durcheinander. Numerierungssysteme der Ableser schaffen eigene Welten: Mit Folgen. Der Verwalter spricht finnisch (schwer zu verstehen), der Ableser Kisuaeli (Übertreibung). Damit beide zusammen finden, muss Interpretation her.

Bis dahin sind die Abrechnungen falsch sortiert. Eine Sucherei. Die Firma arbeitet nun dran. Ein Update soll das Problem lösen.

Öffentliche Verwaltung: Für ganz Berlin gibt es jetzt den Mietendeckel, der die Mietpreisbremse ablöst. Milieuschutz breitet sich aus. Beides zusammen wirkt am Berliner Wohnungsmarkt auf durchgreifende Art und Weise. Von Bedeutung ist, dass der Milieuschutz kein Milieu vertrauter Umstände hat, sondern weder als prüfbare Maßnahmenliste dokumentiert ist, noch Kriterien offen gelegt werden. Damit werden wirtschaftliche Entscheidungen in die Hand von ahnungslosen und die Personalknappheit beklagenden öffentlich Bediensteten gelegt, die von der Materie wenig verstehen. Alles Mangelhafte wird eingefroren, wir haben es schriftlich. In Schöneberg beträgt nun der k-Wert von neu einzubauenden Fenstern nur noch 1,3, weil besser schlechter ist, denn besser berechtigt zu Mieterhöhungen. Wir bekommen von Behörden Anweisung, technisch schlechte, veraltete Baumaßnahmen Stand Neunziger Jahre als Maßstab für richtiges Verwalten zugrunde zu legen. Es wird schwieriger, richtig zu verwalten, weil richtig auch falsch ist. Und falsch ist jetzt richtig.

Die Situation wird sich entspannen, wenn Regularien wie diese greifen und Bauherren Tausende neue Wohnungen bauen. An der Frankfurter Allee wurde vom Senat eine halbe Milliarde Euro für den Rückkauf von Wohnungen fest eingeplant. Der Wohnungsmarkt wird auf diese Weise neu belebt. Fachleute vermuten, dass die Zahl der Eigentumswohnungen spürbar steigt. Gleichzeitig strömen immer neue Wohnungssuchende nach Berlin hinein.

Wer baut jetzt Mietwohnungen? Mal sehen. Diese Frage überlassen wir dem Senat. Nicht zu viel bauen: Es gibt ja derzeit keine Fachkräfte. Wir berichteten.

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08.19: Fachkräftemangel (22.04.19)

Der Fachkräftemangel in Berlin verschärft sich. Einer neuen Studie zufolge stieg die Fachkräftelücke von 121.000 im Jahr 2018 auf 141.000 in diesem Jahr. Für 2030 wird sogar eine Lücke von 232.000 qualifizierten Beschäftigten prognostiziert, die in Unternehmen gebraucht werden, aber nicht zur Verfügung stehen. Das geht aus dem neuen Fachkräftemonitor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin hervor, dessen Kernergebnisse der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. (berichtet die Berliner Morgenpost)

Die Industrie- und Handelskammer Berlin warnt in einem neuen Monitoring vor dem sich weiter ausbreitenden Fachkräftemangel. Mit anderen Worten: Was schon seit drei bis fünf Jahren spürbar ist und immer wieder dazu führt, dass Projekte kaum noch erfolgreich umgesetzt werden  können, wird auch in den nächsten Jahren Methode und gleich zum Standard. In mehreren handwerklichen Branchen.

Kein guter Land in dieser Zeit für jene, die Geld haben, um es für die Verbesserung der Welt einzusetzen.

Wichtige Projekte bleiben auf der Strecke. Nicht nur Flughäfen.

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07.19: Abgewertet: 1 & 1 Internet AG (07.04.19)

Hinsichtlich 1 & 1 Ionos SE (AG nach europäischem Recht) erfolgt Abwertung. Die Betreuung läuft nicht mehr rund.

Ständige Beschäftigung mit überflüssigem Mitteilungsmanagement des Konzerns und Überbeschäftigung mit dem Randthema Internet, das nicht zu unseren Kernkompetenzen gehören soll. Dem steht offenbar der Versuch entgegen, den Internetauftritt zum raum- und zeitfüllenden Hauptthema zu machen und die ganze Geschäftsbeziehung ständig fintenreich zu entertainen.

Dazu gehört marktschreierisches Auftreten in der Geschäftsbeziehung, die  weitgehend automatisiert ist. Willenserklärungen wie z.B. Kündigungen werden im Nachhinein mit sich widersprechendem Schriftverkehr versucht, aus der Welt zu schaffen. Dahinter steckt kein Mensch mehr. Wer nicht richtig aufpasst, storniert im Zuge vermeintlicher Kundendemokratie von 1 & 1 seine Kündigung wieder, weil ständig Mausklicks alles auf den Kopf stellen. Viele Geschäftsprozesse werden undurchsichtig abgeändert. Viele Mitteilungen laufen mit  großen Umlenkrollen ins Kundencenter-Versteck, anstatt den Kunden ordentlich zu erreichen.

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06.19: Vermögensschadenhaftpflicht (07.03.19)

Die Vermögenschadenhaftpflicht: Ein Wortungetüm.

Bei Neuordnung des Berufsrechts wurde sie zur Pflichtversicherung. Damit werden Kunden mit 500.000,- € gegen Vermögensschäden durch falsche Verwaltung geschützt. Bei Gelegenheit der Neuordnung (Update bestehender Verträge) unterfällt der Bereich zusätzlich einer Tarifreform, die sich im Ergebnis aus Gründen auf die Beitragshöhe positiv auswirkt. Der Beitrag wird preiswerter.  Die Kosten der Versicherung trägt die Verwaltungsfirma.

Die Berichterstatterin hat schon früher stets eine solche Versicherung vorgehalten. Sie ist aus fachlich-faktischen Gründen unumgänglich.

Insbesondere wenn die Haftung der Verwalterin begrenzt ist, ergänzt sie den Haftungsrahmen in vernünftig nachvollziehbarer Höhe. Die Neuordnung des Berufsrechts mag in anderen Fällen partiell fragwürdig und bürokratisch erscheinen.

In diesem Punkt ist der Ansatz richtig. Der Punkt ist in den Angaben im Impressum der Website kurz ergänzt worden.

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05.19: Auftragsstopp ePrimo Strom (05.03.19)

Stop - www.gotthal.de (Verkehrsschild)
Stop – www.gotthal.de (Verkehrsschild)

Dieser Beitrag stellt die Meinung des Verfassers dar. Für die Herausgeber hat die Empfehlung Hinweischarakter. Positives erfahren wir gern und überprüfen unsere Einstellungen tagesaktuell.


Auftragsstopp

eprimo GmbH
Flughafenstraße 20
63263 Neu-Isenburg

Grund
Es liegen ungute Erfahrungen vor. Gute Kommunikation, auf Kundenwünsche eingehen geht derzeit nicht. Ein Fall ist dokumentiert, in dem wegen Aus- und Umbau von Stromheizkörpern eine weiche Kündigung wegen gegen Null tendierendem Verbrauch ausgesprochen ist. Diese wurde von ePrimo in eine harte Kündigung zum 31.12. des Vorjahres umgewandelt. Die Mitteilung wurde nicht zugeschickt, sondern digital versteckt in einem Kundencenter. Der Kunde rutschte für eine Zeit von zwei-drei Monaten versehentlich in Grundversorgung. Der Schriftverkehr mit ePrimo zeigt, dass Korrekturen am Fehlverhalten nicht möglich sind. Die Firma hält sich für  erfolgreich. Irrtum unmöglich.

ePrimo meldet (Stand 03.19): „Erreichbarkeit des eprimo-Kundenservice:  Wir bedauern sehr, dass es derzeit zu Engpässen bei der Erreichbarkeit unseres Kundenservice und zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anfragen kommt.“ (Website)

Für termingerechte Abrechnungen nach abgelesenem Zählerstand ist man unerreichbar und rechnet mit willkürlichen Schätzungen ab. Bei dem mehrfachen Versuch nachzuhaken, ist die Firma nicht bzw. fast gar nicht erreichbar und reagiert auf Kundenanfragen nicht. Die ganze Selbstdarstellung der Firma spiegelt sich derzeit im Entschuldigungsmodus. Als Grund ist zu lesen, man bekomme das Wachstum durch großen Kundenzustrom nicht in den Griff, arbeite aber daran. Danke, ePrimo.

Viel Erfolg, ePrimo. Da werden wir nicht im Weg sein.

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04.19: Auftragsstopp DEG Deutsche Energie GmbH (05.03.19)

Stop - www.gotthal.de (Verkehrsschild)
Stop – www.gotthal.de (Verkehrsschild)

Auftragsstopp
DEG Deutsche Energie GmbH
Georg-Ohm-Str. 1
74235 Erlenbach

Grund
Die Firma hat Mitte Dezember 2018 Insolvenz angemeldet.

Hinweise der Berliner GASAG führten uns zu dieser Information, da ein Mehrfamilienhaus aufgrund der Insolvenz in die Ersatz- bzw. Grundversorgerschaft zurückgestuft wurde.

Zahlungen wurden mit sofortiger Wirkung eingestellt. Das Weitere ist den dortigen Hinweisen zu entnehmen.

Von weiteren Vertragsabschlüssen wird daher abgeraten.

Ersatz wurde im Krisenmanagement besorgt.

Link
https://deutsche-energie.de

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03.19: Softwareupdates (02.03.19)

Screenshot "Konvertieren" - Programm #HausSoft #GFAD (Stand 02.03.19)
Screenshot „Konvertieren“ – Programm #HausSoft #GFAD (Stand 02.03.19)

Die Firma GFAD in Berlin hatte seit langem vor, ein großes Update bereitzustellen. Anwender des Programms für Hausverwalter HausSoft warteten seit geraumer Zeit. Der Versionssprung von Version 3.2 auf 4.0 dauerte vier Jahre. Nach dem Update Anfang des Jahres sind große Veränderungen zu sehen.  Ob alle Veränderungen richtig, vernünftig und sachgerecht sind, ist eine andere Frage.

Anwender, die sich zum Update entschieden haben, müssen nach der Umstellung  datenpflegerische Mittel und Maßnahmen beherzt ergreifen. Der zusätzliche Zeitaufwand ist nicht gering.

Ganz andere, viel modernere Datenbank-Sätze von Mietern, Eigentümern und Lieferanten müssen auf neuen Stand gebracht werden. Dieser Vorgang ist nicht religiös, muss aber gläubig betrieben werden. In frommer Hoffnung auf bessere Zeiten. Der Vorgang wird Konvertieren genannt und betrifft zentrale Maßnahmen, um zu erreichen, dass Datensätze einzigartiger sind und die Zerstreuung nicht wie bisher versehentlich diffus aufgefasst werden kann. Wer diese Arbeit zu Ende leistet, hat hinterher Akkuratesse im Datenbestand.

Erste Kritik an zu steifen, strengen Normen, Bevormundung von Benutzern durch Programmrestriktionen und (zu viele, nicht notwendige) Richtlinien des Softwareherstellers sind geäußert. Im Support bemüht sich die Herstellerfirma, kritische Kundenstimmen abzuhören und ernst zu nehmen. Erste Verbesserungsvorschläge sind raus und wir wissen, dieser Weg wird kein leichter sein.

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02.19: Energieversorger oft wechseln? (02.03.19)

Die Frage lässt sich nicht verallgemeinernd verschlagworten. Jeder macht andere Erfahrungen. Es gab und gibt Phasen und Marktentwicklungen. Erfahrungen betreffen die Vergangenheit, neue werden erst noch gemacht. Sind Verwalter von  Mehrfamilienhäusern eigentlich auch Energiebroker, börsengleiche Best-Price-Jäger? Das setzt ganz viel voraus. Wer bezahlt das? Inzwischen gibt es dafür sogar bezahlte Fachleute.

Jahre nach Einführung von Preisportalen empfehlen wir nicht mehr deren ständige Benutzung. Zu gefährlich. Vordergründig schön halten sie auf Dauer ihr Versprechen nicht. Bei Verivox, Check24 und Preisvergleich ist wie überall woanders fortschreitende Digitalisierung. Regelrechter Irrglaube besteht, dass derartige Portale Markt, Transparenz und echten Wettbewerb ermöglichen. Diesen Zahn muss man ziehen: Sie sind potemkinsche Dörfer, der Glaube nichts mehr als Illusion. Diese Portale lassen sich von Anbietern Innenprovisionen bezahlen. Wer gut zahlt, wird empfohlen. Zugang bekommen Kunden von derartigen Portalen zu denjenigen Anbietern, die gut Provision zahlen. Das Kleingedruckte muss man dringend genau prüfen.

Ende Dezember 2018 ging die u.a. bei Check24 gelistete DEG Deutsche Energie Service GmbH insolvent. Mit Folgen. Die Gesellschaft hielt ihre Insolvenz geheim. Check 24 als Vermittler hat auch nicht informiert. Danke.

Dafür verschickte Check 24 im Dezember 2018 Werbemails an Emailadressen, die für die Zustellung von Rechnungen zweckbestimmt sind. Auf die Idee, Kunden zeitnah das Ende der DEG zu berichten, kam niemand.

Die Idee, mit Hilfe von Portalen gute Konditionen am Energiemarkt einzukaufen, hat sich als falsch herausgestellt. In erster Linie erleichtern sie den Wechsel. Sie sorgen für Bewegung. Das System wird instabiler, Kunden wechseln, werden unverbindlicher im Umgang mit Lieferanten und glauben, von anderen besser bedient zu werden. Häufig sind nach dem Wechsel allerdings die Karten anders gemischt. Lieferanten mit schlechtem Service sind telefonisch nicht erreichbar und sparen Personal: Darüber gibt es einen ganzen Markt von Vertragslücken und Sondersituationen, in denen der so genannte Grundversorger immer wieder ins Spiel kommt, weil die Kommunikation einfach nicht klappt. –

Gewechselt wird nicht nur, weil Endpreise kurzfristig betrachtet billiger sind. Häufig ist nach einem Jahr der Preisvorteil weg und dann wird sehr schnell ein viel teurerer Vertrag daraus, wenn man nicht höllisch aufpasst.

Zusammengefasst empfehlen wir nicht mehr, Anbieter wie Verivox oder Check 24 mit dem Energielieferantenwechsel zu beauftragen. Ferner empfehlen wir nicht, kurzfristig zu wechseln, ohne genau zu überlegen und wirklich langfristige richtige Strategien anzulegen. Das hat auch mit weiteren Aspekten zu tun.

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01.19: Gewerberecht und Fortbildungspflicht (28.02.19)

Mit der Reform des Berufsrechts wurde im August 2018 eine behördliche Prüfung der Berufszulassung zur Grundlage erhoben. Es gab eine Übergangsfrist bis 28.02.19. Auch Althasen im Beruf des Hausverwalters mussten die alte Gewerbeanmeldung aktualisieren.

Neu hinzugekommen ist die Weiterbildungsverpflichtung für Hausverwalter. Ab 2018 ist alle drei Jahre ein Pensum von 20 Arbeits- und Zeitstunden Fortbildung nachzuweisen. Genaueres regeln interne Anweisungen der Gewerbeämter, die als Briefing der Mitarbeiter der Verwaltung zu verstehen sind. Mit der Zeit wird mehr davon durchsickern. Diese Pflichten sind zusätzlich und im Grunde genommen hat niemand Zeit, sie sinnvoll auszuüben geschweige denn zu überwachen. Wer stellt seinen Arbeitsradar ein, fremden Ansprüchen zu genügen, wenn die eigenen hochgesteckt sind?

Die ersten Schulungsmaßnahmen im Inhouse-Fortbildungskurs sind erfolgreich absolviert. Lernerfolgskontrolle wurde mit Erfolg abgefragt.

Thema: Hausverwaltung #Stammdatenverwaltung
Adressenpflege, Straßen, Postleitzahlen und Orte sowie Adressen unter Benutzung der Software HausSoft 4.0 (Update) – Wirkung der totalen Adressüberarbeitung und Datenpflege hinsichtlich Singularität, Redundanz und Bedeutung für die Datenqualität der Firma, Planung updatebedingter  Verbesserungsvorschläge zur Revision alter, überkommener Datenstrukturen

Thema: Berufsrecht allgemein #Fortbildungspflicht
Aufbau relevanter Systemparameter, um der Fortbildungsverpflichtung zeit‐ und betriebsadäquat nachkommen zu können und Erlaubnispflichten termingerecht zu erfüllen – IHK-Kontaktaufnahme zwecks Übersendung aktualisierter Ausbildungsberechtigung.

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