VO über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter
nach dem Wohnungseigentumsgesetz§ 7 Befreiung von der Prüfungspflicht
Einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist, wer
1. die Befähigung zum Richteramt,
2. eine abgeschlossene Berufsausbildung zur
Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann,
zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks-
und Wohnungswirtschaft,
3. einen anerkannten Abschluss Geprüfter
Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder
4. einen Hochschulabschluss mit
immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
besitzt.Die in Satz 1 genannten Personen dürfen sich
als zertifizierte Verwalter bezeichnen.
Stand: September 2023
„Mit der Einführung einer verpflichtenden Berufsqualifikation für Hausverwalter war zum 01. Dezember 2022 ein Rechtsanspruch angedacht. Wohnungseigentümer dürften von ihren Gemeinschaften verlangen, dass nur ein qualifizierter Verwalter (zertifiziert) für sie tätig wird. Das stieß jedoch auf Umsetzungsschwierigkeiten, sodass die Frist noch verlängert wurde. Ab dem 01. Dezember 2023 ist so weit.
Ab dem 1. Dezember 2023 gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung von Wohnungseigentum die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“ nach §26a WEG. Doch laut dem aktuellen VDIV-Branchenbarometer haben erst rund 27,5% der Verwaltungen die Zertifizierung ihrer Mitarbeiter abgeschlossen.“
(Dieter Blümmel, via LinkedIN)
Für Blümmel Anlass, auf Ausbildungsangebote hinzuweisen. Quasi als Althasenregelung (bei vorausgesetzter guter Ausbildung) ist in § 7 der VO über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz #ZertVerwV geregelt, wer dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist. Die Genannten dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen. Kleiner Sidekick: Der Berichterstatter hat noch keinen Richter kennengelernt, der wirklich Ahnung von Buchführung hat. Kleine Bösartigkeit. – Aber davon ab, die Blümmelsche Rosinentheorie oben: Der große Anstieg von Verwalteranfragen in letzter Zeit ist nicht nur durch Weiterempfehlungen wie früher Usus. Es gibt einen Anschein, am Verwaltermarkt setzt ein Säuberungsprozesses ein – Wirkt die VO als ein Großreinemachen? Hinzukommen generalsstabsmäßig Strategie-Aufkäufe kleiner und mittlerer Hausverwaltungen. Großes Monopoly: Oft durch ausländische Heuschrecken, die einen Baustein Hausverwaltung haben möchten. Die größte Berliner Hausverwaltung heißt heute nicht mehr Präzisa. Hausverwaltungen mit mehr als 100.000 Wohnungen im Bestand sind häufig nicht das Gelbe vom Ei. Wer in einem Haus mit 30, 50 oder 80 Wohnungen lebt braucht keine Gigantverwaltung, wo man als Wohnungsnummer endet. Schwieriger finden kleinere WEGs mit weniger als 10 Einheiten gekonnt wirkende Verwaltungen. Rosinen picken? Oder harter Überlebenskampf, um nicht aufgekauft zu werden. Der Berufsstand beklagt wie andere Branchen wie Heizung/Sanitär, Baugewerbe und viele andere massive Schwierigkeiten, noch gutes Personal zu rekrutieren. Hinzu kommt der große Bürokratiemarathon der deutschen Gesetzgebung der letzten zwanzig Jahre. Immer mehr -nicht selten ziemlich bescheuerte- Aufgaben werden Verwaltern ohne Mehrvergütung aufoktroyiert. Haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschlusssammlungen, die niemand braucht undsoweiter…
Abwarten, weiter beobachten. Auch fachlich gut ausgebildete Verwalter haben durchaus Nachwuchssorgen.
Angaben Stand September 23