16.26 #Fortbildung – Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag (Drucksache 21/3740 vom 05.11.25)

ICON_News
ICON_News

09.03.26

Die 2018 eingeführte Weiterbildungsverpflichtung für HausverwalterInnen soll fortfallen, geht es nach den Vorstellungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz. Die Bundestagsdrucksache Drucksache 21/3740 vom 05. November 2025 ist zurzeit im Beratungsmodus.

Die Bundesregierung übertitelt das Ganze mit Bürokratieabbau und verweist auf:

Die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung (GewO) soll aufgehoben werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterbildung ist nicht erforderlich. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der ganz überwiegende Teil der Gewerbetreibenden ihren Beruf verantwortungsvoll ausüben und sich sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig in einem angemessenen Umfang schulen und weiterbilden. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Gesetzgeber eine solche Weiterbildungspflicht vorschreibt und die Einhaltung der Weiterbildungspflicht von den zuständigen Behörden überwacht werden muss. (Auszug Begründung)

(Link Gesetzesentwurf)

Stellungnahmen der beruflichen Verbände findest Du hier.

Über den Ausgang der Beratungen, die aktuell noch nicht abgeschlossen sind, kann nichts vorhergesagt werden.

Blog (Start) | Website (Start)