#Verkauf

Wenn du deine Eigentumswohnung verkaufen möchtest, kann du selbst an den Markt gehen oder einen kompetenten Makler einschalten. Dazu paar hilfreiche Gedanken.

Der Verkauf gehört nicht ins Aufgabengebiet von uns. Etwa um einen Verkauf positiv zu beleumunden oder papieren mit reichlich Unterlagen auszustatten. Viele Eigentümer haben Unterlagen nicht beieinander, weil ihnen die Zeit fehlt. Immer wieder Zweitschriften anzufordern, ist nicht gut.  Tendenz zunehmend.  Das ist nur ein Knopfdruck. – Nein, ist es nicht. – Wenn die Verwalterin richtig arbeitet, ist der Eigentümer umfänglich versorgt. Maßgebliche Unterlagen liegen ordnungsgemäß in Papierform oder digital vor. Die Aufgabe der Verwalterin ist beendet.

Ganz klar: Das Zusammenstellen von Unterlagen für Verkäufe ist Eigentümersache. Sie wird nicht Sache der Verwalterin. Mit der Beschaffung einen Dritten zu beauftragen, ändert daran nichts. Auch ein Bevollmächtigter kann nur Menschen beauftragen, die verpflichtet sind, Dinge zu tun.  

Es reicht nicht aus, einem zum Auftrag willigen Makler eine Vollmacht auszustellen und ihn zu bitten, den Verwalter zu kontaktieren. Was man für einen Verkauf seiner Wohnung braucht, hat man selbst. Diese wichtige Vorbereitung ist ausschlaggebend für den geschäftlichen Erfolg. An dem Erfolg sind wir nur indirekt beteiligt: Wenn wir unsere Aufgabe getan haben, braucht kein Mensch bei uns nochmal nachzufragen. Eine Aufstellung von wichtigen  Verwaltungsunterlagen ist #geplant und nicht zufällig. Gemeint sind damit Unterlagen für einen Erwerb und solche Unterlagen, die man für einen Verkauf benötigt.

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Aktualisiert 24.03.23

#Energieausweis

Der Energieausweis  -Energieausweis- ist ein Dokument im genormten Erstellungsverfahren für das bewohnte Mehrfamilienhaus.

In der Bestandsverwaltung weisen Gebäudeeigentümer -für Verkaufs- oder Vermietungszwecke- nach, wie der Heizbedarf für Raumwärme und Warmwasser ist.  Die Ausweispflicht begann zum Jahr 2009.

Der Ausweis hat zurzeit eine Gültigkeitsdauer von 10 (zehn) Jahren.

Der Energieausweis wird von der Verwalterin eingeholt. Inzwischen gilt die digitalisierte Fassung (pdf) als ausreichend.

Die Verwalterin verteilt den Ausweis elektronisch an Miteigentümer. Sie weist die Eigentümer hin, dass man den Ausweis ordentlich verwahren muss.

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Aktualisierung 11.10.23

#Helpdesk

‚Ich habe fachliche Fragen und suche Antworten.‘

Hier findest Du Antworten zu Fragen, die häufig an uns gestellt werden. Manche sagen #FAQ (frequently asked questions) dazu. Antworten zu Fachfragen: Die Benutzung erfolgt freiwillig und ohne Gewähr. Häufig stellt die Schilderung unsere Sichtweise dar. Gut so.

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Aktualisierung 24.03.23

#Kleinauftrag

Für Kleinaufträge ist unsererseits eine Kostenobergrenze von 500,- € (in Worten: fünfhundert) gesetzt.

Das bedeutet nicht Verzicht auf eine nachprüffähige und einsehbare Rechnung unter Einschluss einer nachprüfbaren Bepreisung nach Stück, Mengen, Lohnstunden, Tagelohnzettel, Materialnachweis, sondern Verzicht auf ein vorheriges schriftliches Angebot.

Wenn wir die Geschäftsbeziehung eine Weile pflegen, basieren Kleinaufträge als Entscheidungsbeschleuniger im wechselseitigen Vertrauen auf die Redlichkeit im Umgang miteinander. Ganz neue Firmen tun gut, erste Aufträge von uns mit guten Vorausinformationen abzuarbeiten.

Die Kleinbetragsregelung wendet sich gezielt gegen Verschriftlichung und Elektronisierung der Arbeitsbereiche, zu hohen Auslastungen mit bürokratischen Regeln, die Verhinderung erfolgreicher Zusammenarbeit durch ständiges absicherndes Abwarten auf elektronische Hinweisdokumente und dient damit beiden Seiten. Im Vordergrund steht, dass Kleinaufträge schnell und erfolgreich abgewickelt werden können.

Ab dem 01.01.25 ist die elektronische Rechnung gesetzlich verpflichtend. Auftragsschreiben der Hausverwaltung wurden vor diesem Hintergrund durchgreifend reorganisiert. Wir haben die elektronische Rechnung bereits vor mehreren Jahren eingeführt.

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Letzte Aktualisierung 03.12.24