06.19: Vermögensschadenhaftpflicht (07.03.19)

Die Vermögenschadenhaftpflicht: Ein Wortungetüm.

Bei Neuordnung des Berufsrechts wurde sie zur Pflichtversicherung. Damit werden Kunden mit 500.000,- € gegen Vermögensschäden durch falsche Verwaltung geschützt. Bei Gelegenheit der Neuordnung (Update bestehender Verträge) unterfällt der Bereich zusätzlich einer Tarifreform, die sich im Ergebnis aus Gründen auf die Beitragshöhe positiv auswirkt. Der Beitrag wird preiswerter.  Die Kosten der Versicherung trägt die Verwaltungsfirma.

Die Berichterstatterin hat schon früher stets eine solche Versicherung vorgehalten. Sie ist aus fachlich-faktischen Gründen unumgänglich.

Insbesondere wenn die Haftung der Verwalterin begrenzt ist, ergänzt sie den Haftungsrahmen in vernünftig nachvollziehbarer Höhe. Die Neuordnung des Berufsrechts mag in anderen Fällen partiell fragwürdig und bürokratisch erscheinen.

In diesem Punkt ist der Ansatz richtig. Der Punkt ist in den Angaben im Impressum der Website kurz ergänzt worden.

Blog-Hauptübersicht