03.19: Softwareupdates (02.03.19)

Screenshot "Konvertieren" - Programm #HausSoft #GFAD (Stand 02.03.19)
Screenshot „Konvertieren“ – Programm #HausSoft #GFAD (Stand 02.03.19)

Die Firma GFAD in Berlin hatte seit langem vor, ein großes Update bereitzustellen. Anwender des Programms für Hausverwalter HausSoft warteten seit geraumer Zeit. Der Versionssprung von Version 3.2 auf 4.0 dauerte vier Jahre. Nach dem Update Anfang des Jahres sind große Veränderungen zu sehen.  Ob alle Veränderungen richtig, vernünftig und sachgerecht sind, ist eine andere Frage.

Anwender, die sich zum Update entschieden haben, müssen nach der Umstellung  datenpflegerische Mittel und Maßnahmen beherzt ergreifen. Der zusätzliche Zeitaufwand ist nicht gering.

Ganz andere, viel modernere Datenbank-Sätze von Mietern, Eigentümern und Lieferanten müssen auf neuen Stand gebracht werden. Dieser Vorgang ist nicht religiös, muss aber gläubig betrieben werden. In frommer Hoffnung auf bessere Zeiten. Der Vorgang wird Konvertieren genannt und betrifft zentrale Maßnahmen, um zu erreichen, dass Datensätze einzigartiger sind und die Zerstreuung nicht wie bisher versehentlich diffus aufgefasst werden kann. Wer diese Arbeit zu Ende leistet, hat hinterher Akkuratesse im Datenbestand.

Erste Kritik an zu steifen, strengen Normen, Bevormundung von Benutzern durch Programmrestriktionen und (zu viele, nicht notwendige) Richtlinien des Softwareherstellers sind geäußert. Im Support bemüht sich die Herstellerfirma, kritische Kundenstimmen abzuhören und ernst zu nehmen. Erste Verbesserungsvorschläge sind raus und wir wissen, dieser Weg wird kein leichter sein.

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01.19: Gewerberecht und Fortbildungspflicht (28.02.19)

Mit der Reform des Berufsrechts wurde im August 2018 eine behördliche Prüfung der Berufszulassung zur Grundlage erhoben. Es gab eine Übergangsfrist bis 28.02.19. Auch Althasen im Beruf des Hausverwalters mussten die alte Gewerbeanmeldung aktualisieren.

Neu hinzugekommen ist die Weiterbildungsverpflichtung für Hausverwalter. Ab 2018 ist alle drei Jahre ein Pensum von 20 Arbeits- und Zeitstunden Fortbildung nachzuweisen. Genaueres regeln interne Anweisungen der Gewerbeämter, die als Briefing der Mitarbeiter der Verwaltung zu verstehen sind. Mit der Zeit wird mehr davon durchsickern. Diese Pflichten sind zusätzlich und im Grunde genommen hat niemand Zeit, sie sinnvoll auszuüben geschweige denn zu überwachen. Wer stellt seinen Arbeitsradar ein, fremden Ansprüchen zu genügen, wenn die eigenen hochgesteckt sind?

Die ersten Schulungsmaßnahmen im Inhouse-Fortbildungskurs sind erfolgreich absolviert. Lernerfolgskontrolle wurde mit Erfolg abgefragt.

Thema: Hausverwaltung #Stammdatenverwaltung
Adressenpflege, Straßen, Postleitzahlen und Orte sowie Adressen unter Benutzung der Software HausSoft 4.0 (Update) – Wirkung der totalen Adressüberarbeitung und Datenpflege hinsichtlich Singularität, Redundanz und Bedeutung für die Datenqualität der Firma, Planung updatebedingter  Verbesserungsvorschläge zur Revision alter, überkommener Datenstrukturen

Thema: Berufsrecht allgemein #Fortbildungspflicht
Aufbau relevanter Systemparameter, um der Fortbildungsverpflichtung zeit‐ und betriebsadäquat nachkommen zu können und Erlaubnispflichten termingerecht zu erfüllen – IHK-Kontaktaufnahme zwecks Übersendung aktualisierter Ausbildungsberechtigung.

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