16.26 #Fortbildung – Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag (Drucksache 21/3740 vom 05.11.25)

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09.03.26

Die 2018 eingeführte Weiterbildungsverpflichtung für HausverwalterInnen soll fortfallen, geht es nach den Vorstellungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz. Die Bundestagsdrucksache Drucksache 21/3740 vom 05. November 2025 ist zurzeit im Beratungsmodus.

Die Bundesregierung übertitelt das Ganze mit Bürokratieabbau und verweist auf:

Die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung (GewO) soll aufgehoben werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterbildung ist nicht erforderlich. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der ganz überwiegende Teil der Gewerbetreibenden ihren Beruf verantwortungsvoll ausüben und sich sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig in einem angemessenen Umfang schulen und weiterbilden. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Gesetzgeber eine solche Weiterbildungspflicht vorschreibt und die Einhaltung der Weiterbildungspflicht von den zuständigen Behörden überwacht werden muss. (Auszug Begründung)

(Link Gesetzesentwurf)

Stellungnahmen der beruflichen Verbände findest Du hier.

Über den Ausgang der Beratungen, die aktuell noch nicht abgeschlossen sind, kann nichts vorhergesagt werden.

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08.21 #Fortbildung – Fluchtweggedanken im vorbeugenden Brandschutz

Im Rahmen betrieblicher Fortbildung lassen wir uns über Rechtsfragen, Neuerungen und Wesentliches zum Thema Verwaltung informieren. In diesem Zusammenhang ein paar Gedanken zum vorbeugenden Brandschutz.

20. Juli 2021 – In Berlin-Wilmersdorf (Baujahr 1907) und anderswo verwenden wir den Begriff Fluchtweg häufig unrichtig oder zumindest unvollständig. Der Fluchtweg ist nach unserer Auffassung, wo Menschen entlang flüchten, wenn sie ein brennendes Mehrfamilienhaus verlassen müssen. Inwieweit in einem Berliner Altbau aufgrund eines Bestandsschutzes eine im Neubau gesetzliche Verpflichtung, Fluchtwegschilder aufzuhängen oder Rettungspläne soll nicht vertieft werden. Es gehört zum Grundwissen. Von Bedeutung war für uns folgende beispielhafte Erkenntnis über die Verwendung des Wortes Fluchtweg.

In einem typischen Berliner Altbaumiethaus mit Vorderhaus, 1. Innenhof, Gartenhaus und 2. Innenhof ist aus Gründen von Brandschutzauflagen im 2. Innenhof eine riesige Fluchttreppe an die Fassade gebaut. Sie dient den ausgebauten Dachgeschossen im Gartenhaus als 2. Fluchtweg. Insofern erfüllt die Treppe bauaufsichtliche Forderungen an den Bauherrn der Dachgeschosse aus dem Jahre 1997. Man gelangt vom Dachgeschoss fußläufig auf der Flucht bis ins Erdgeschoss und landet im 2. Innenhof. Nun denkt der Mensch, dass die Fortsetzung fußläufig zur Kellerabgangstreppe des Gartenhauses führt, man öffnet die Kellertür, durchwegt den Keller des (brennenden) Gartenhauses. Man gelangt zu einer Treppe vom Keller zum 1. Innenhof (2. Tür). Auch dort ist was los. Eventuell ist ein Sprungtuch der Feuerwehr ausgebreitet. In den bauamtlichen Zeichnungen ist dieser Weg als Fluchtweg gekennzeichnet.

Die Beratung mit der Berliner Bauaufsicht Wilmersdorf ergibt: Dieser Weg durch den Keller ist bauaufsichtlich als Fluchtweg bezeichnet, soll aber nach Auffassung von Fachbeamten nicht so genutzt werden. Wer läuft gern zurück in ein brennendes Haus und durchquert es? Niemand.

So ist Fluchtweg nicht gemeint, erörtert die Fachverwaltung den Fall mit uns. Vielmehr stellt sich der als Fluchtweg bezeichnete Weg als Rettungsweg für die Berliner Feuerwehr dar.

Die Feuerwehr trifft am Vorderhaus (Straßenseite) ein. Sie durchquert das (erste) Hoftor und gelangt mit Schlauch im 1. Innenhof.  Am Gartenhaus befindet sich ein Hauseingang (links) und eine Kellerabgangstreppe (rechts), jeweils mit Tür. Auf die Tür der Kellerabgangstreppe ist ein DIN-gerechtes Fluchtwegsymbol gut sichtbar zu montieren. Damit die Feuerwehr weiß: Menschen auf der Rückseite des Gartenhauses zu retten und mit dem Schlauch auf die Gebäuderückseite des Gartenhauses (2. Innenhof) zu gelangen, kann dieser Weg genutzt werden.

Wir merken: Es ist ein Unterschied, ob wir einen Fluchtweg haben oder einen Rettungsweg. Im Zweifel ist jeder am Brandherd kopflos und es rettet sich, wer kann. Bitte nicht über diejenigen Türen, auf denen wir typische Fluchtwegbeschilderung vornehmen. Bewohner des Gartenhauses (xmal in Berlin) im 2. Innenhof warten dort auf Anweisungen der Rettungskräfte. Die Rettungskräfte müssen den Fluchtweg schnellstens auffinden, ohne Zeit verzögerlichen Zweifel, wo er ist. Deswegen Schildermarkierung. Die sprichwörtliche Flucht nach vorn muss hier aus Rettungsweggründen tatsächlich mindestens abwarten, bis die Feuerwehrkräfte an Ort und Stelle sind.

Wieder was dazu gelernt.

Beschäftigung im Juli 2021: 8 Zeitstunden

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