01.19: Gewerberecht und Fortbildungspflicht (28.02.19)

Mit der Reform des Berufsrechts wurde im August 2018 eine behördliche Prüfung der Berufszulassung zur Grundlage erhoben. Es gab eine Übergangsfrist bis 28.02.19. Auch Althasen im Beruf des Hausverwalters mussten die alte Gewerbeanmeldung aktualisieren.

Neu hinzugekommen ist die Weiterbildungsverpflichtung für Hausverwalter. Ab 2018 ist alle drei Jahre ein Pensum von 20 Arbeits- und Zeitstunden Fortbildung nachzuweisen. Genaueres regeln interne Anweisungen der Gewerbeämter, die als Briefing der Mitarbeiter der Verwaltung zu verstehen sind. Mit der Zeit wird mehr davon durchsickern. Diese Pflichten sind zusätzlich und im Grunde genommen hat niemand Zeit, sie sinnvoll auszuüben geschweige denn zu überwachen. Wer stellt seinen Arbeitsradar ein, fremden Ansprüchen zu genügen, wenn die eigenen hochgesteckt sind?

Die ersten Schulungsmaßnahmen im Inhouse-Fortbildungskurs sind erfolgreich absolviert. Lernerfolgskontrolle wurde mit Erfolg abgefragt.

Thema: Hausverwaltung #Stammdatenverwaltung
Adressenpflege, Straßen, Postleitzahlen und Orte sowie Adressen unter Benutzung der Software HausSoft 4.0 (Update) – Wirkung der totalen Adressüberarbeitung und Datenpflege hinsichtlich Singularität, Redundanz und Bedeutung für die Datenqualität der Firma, Planung updatebedingter  Verbesserungsvorschläge zur Revision alter, überkommener Datenstrukturen

Thema: Berufsrecht allgemein #Fortbildungspflicht
Aufbau relevanter Systemparameter, um der Fortbildungsverpflichtung zeit‐ und betriebsadäquat nachkommen zu können und Erlaubnispflichten termingerecht zu erfüllen – IHK-Kontaktaufnahme zwecks Übersendung aktualisierter Ausbildungsberechtigung.

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