#Energieausweis

Der Energieausweis  -Energieausweis- ist ein Dokument im genormten Erstellungsverfahren für das bewohnte Mehrfamilienhaus.

In der Bestandsverwaltung weisen Gebäudeeigentümer -für Verkaufs- oder Vermietungszwecke- nach, wie der Heizbedarf für Raumwärme und Warmwasser ist.  Die Ausweispflicht begann zum Jahr 2009.

Der Ausweis hat zurzeit eine Gültigkeitsdauer von 10 (zehn) Jahren.

Der Energieausweis wird von der Verwalterin eingeholt. Inzwischen gilt die digitalisierte Fassung (pdf) als ausreichend.

Die Verwalterin verteilt den Ausweis elektronisch an Miteigentümer. Sie weist die Eigentümer hin, dass man den Ausweis ordentlich verwahren muss.

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Aktualisierung 11.10.23