#Kleinauftrag

Für Kleinaufträge ist unsererseits eine voraussichtliche Kostenobergrenze von 300,- € (in Worten: dreihundert) gesetzt. Das bedeutet nicht den Verzicht auf eine nachprüffähige Rechnung unter Einschluss einer Bepreisung nach Stück, Mengen, Lohnstunden, Tagelohnzettel, Materialnachweis, sondern den Verzicht auf ein vorheriges schriftliches Angebot. Wenn wir die Geschäftsbeziehung schon eine Weile pflegen, basieren Kleinaufträge als Entscheidungsbeschleuniger im wechselseitigen Vertrauen auf die Redlichkeit im Umgang miteinander.

Die Kleinbetragsregelung wendet sich gezielt gegen die fortschreitende Verschriftlichung und Elektronisierung ganzer Lebensbereiche und dient dem erzielbaren Fortschritt.

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Aktualisierung 12.19