02.21 – #Bundesverfassungsgericht kippt #Mietendeckel

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Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) in der Fassung des Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11. Februar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 22. Februar 2020 Seite 50) ist mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Bundesverfassungsgericht

Leitsätze
zum Beschluss des Zweiten Senats vom 25. März 2021
2 BvF 1/20
2 BvL 4/20
2 BvL 5/20

Weiterführend

12.20: #News Preissituation weiterhin angespannt – Preisvergleiche sind schauerlich. (09.06.20)

Im Handwerks- und Dienstleistungsbereich sind seit längerem starke Spannungen und Engpässe zu beobachten. Dies ist bekannt und bereits berichtet.

Eine aktuelle Anfrage bei Anbietern im Bereich Garten- und Landschaftsbau, um Saisonpreise für Wohnanlagen Berlin zu bekommen, ergibt unerklärlich hohe Angebotspreise. So wird für ein Grundstück, das im Moment für ca. 800,- €/Saison betreut wird, aktuelle 2.300,- € Pflegepreis angeboten. Sicher ist: Man kann ein derartiges Grundstück für unter unter 1.000,- € rechtschaffen pflegen. Das wird derzeit nicht angeboten. Das ist das Problem. Eine weitere Firma ist ehrlich und schreibt, das Grundstück befinde sich derzeit in einem einwandfreien Zustand und man hätte dafür keine weiteren Kapazitäten frei. Professionell. Gute Erfahrung. Sage, was wirklich ist und schreibe nicht drumrum.

Ein Grundstück in Pankow kostete bisher ca. 1.000,- bis 1.200,- €/Saison. Hier werden jetzt 3.165,- €/Saison angeboten. Ein Einzelbeispiel. In Lankwitz, bislang für ca. 1.200,- € gepflegt, ruft eine Firma jetzt 4.693,- € brutto für die bereits seit längerem erbrachten Leistungen auf.

Das sind Einzelbeispiele, aber so liegt der Markt. Was auf dem Berliner Gala-Bau-Markt los ist! Die Idee eines Verwalters „Es gibt doch Internet, lass uns 100 Firmen anschreiben“ taugt nicht viel. Denn auf diese Weise kamen Angebote ohne vorherige Geschäftsbeziehung zustande. Der Eindruck, es handle sich bei diesen anbietenden Firmen um Strandräuber, ist nicht von der Hand zu weisen.

Wir merken: Das Erfordernis, funktionierende Handwerker- und Dienstleisterdatenbanken parat zu halten, ist schön, inzwischen aber kaum noch vernünftig zu managen. Hinzu tritt: Es geht darum, so genannte Negativlisten aufzubauen. Solche Firmen darf man nicht ein zweites Mal fragen. Sie stehlen einem die Zeit und halten einen davon ab, wirtschaftlich gute Anbieter zu finden.

Wer für Leistungen ggü. marktüblichen Anbietern den Faktor „x drei“ oder „mal vier“ aufruft, also anstatt 1.000,- € 4.000,- €, möchte einen Doofen finden, der diesen Preis bezahlt. Will so jemand betrügen?

Hierzu gibt es hier keine Antwort.
Wir beschreiben den Zustand.
Wir denken uns das Übrige.

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