25. Juni 2021 – Der Bundestag hat eine Reform des Mietspiegel-Rechts beschlossen. Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig Mietspiegel erstellen. Dies soll für Vermieter und Mieter Rechtssicherheit bringen. Dies wurde heute am Morgen beschlossen.
Heute, gilt für morgen.
Die Aufstellung von qualifizierten, aussagekräftigen Mietspiegeln muss zuverlässig Auskunft darüber ermöglichen, was eine ortsübliche Vergleichsmiete sei und welcher Art übliche Preise dafür verlangt werden können, begründet die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) das Gesetz.
Nach Maßgabe des beschlossenen Gesetzes ist eine Aktualisierung von Mietspiegelwerten nach zwei Jahren vorgesehen und jeweils nach vier Jahren erfolgt eine Neuerstellung.
Edit Nach Auffassung des Berichterstatters muss man nach den bevorstehenden Bundestagswahlen erwarten, dass gescheiterte Justizprojekte wie der flächendeckende Mietendeckel Berlins erneut aufgemacht und diesmal richtigerweise auf der Ebene der Bundespolitik angefasst und in Blech gestanzt werden. An der fehlenden gesetzgeberischen Kompetenz einzelner Bundesländer (hier Berlin) war zuletzt das Vorhaben gescheitert, mit der flächendeckenden Gießkanne zum Teil drastische Mietpreisreduzierungen „ohne vernünftig einsichtige Differenzierungen“ über ganz Berlins Wohnungsbestand auszuschütten. Und das mit nur wenigen Ausnahmen.
- Edit = Meinung oder Einschätzung des Berichterstatters
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