Wohnungseigentum

Grundlage: Bestellungsbeschluss (Verwaltungsfirma, Bestelldauer, Bevollmächtigung von Wohnungseigentümern zum Abschluss Verwaltervertrag)
Nachweis: Deponat Bestellungsbeschluss Grundbuchamt (Beglaubigung notariell)
Verwaltervollmacht: Vorläufig am Abend der Verwalterbestellung, endgültig bei Vertragsunterzeichnung
Vertrag: Verwaltervertrag nach Muster der Verwalterin (Unterzeichnung, Bekanntgabe an Wohnungseigentümer obligatorisch)
Zeitraum: Empfohlene unbefristete Bestellung (Verwaltervertrag regelt jährliche Kündbarkeit)
Voraussetzung: Im Zeitpunkt der Verwalterbestellung muss das Vertragsmuster den Wohnungseigentümern bekannt sein.

Wir sind auf Verwaltung von Wohnungseigentümern spezialisiert. Auftraggeber ist die Wohnungseigentümergemeinschaft: Arbeitsaufnahme nach Erforderlichkeit, Abschluss schriftlicher Dienstvertrag (Verwaltervertrag) erfolgt unverzüglich. Die Verwaltervollmacht (Außenverhältnis) legitimiert ggü. Außenstehenden. Es gibt empfohlene Beschlussentwürfe zur Verwalterbestellung.

Wohnungseigentumsverwaltung ist mit Verwalterhonorar, von wenigen Ausnahme abgesehen, abgegolten. Wir bieten ein Verwalterhonorar und differenzieren nicht, um ständig Zusatzkosten zu generieren.  Weitere (zweite) Versammlungen kosten nicht extra.

Quick-Links

Aktualisierung 05.19