Der Gebäudenergieausweis -Energieausweis- ist ein Dokument im genormten Erstellungsverfahren für das bewohnte Mehrfamilienhaus. In der Bestandsverwaltung weisen Gebäudeeigentümer -für Verkaufs- oder Vermietungszwecke- damit nach, wie der Heizbedarf für Raumwärme und Warmwasser ist. Die Ausweispflicht begann zum Jahr 2009. Der Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 (zehn) Jahren.
Der Energieausweis wird von der Verwalterin im Antrag eingeholt. Inzwischen gilt digitalisierte Fassung (pdf) als verabredet. Die Verwalterin verteilt den Ausweis elektronisch an alle Miteigentümer. Sie weist die Eigentümer hin, dass man den Ausweis ordentlich zu verwahren hat. Ein erneutes Verteilen bietet sich nicht an, da die Verwalterin nicht regelmäßige Aktenkammer ist im Zugriff des Einzeleigentümers .
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Aktualisierung 03.19