Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen
Schwerpunktthema: Gesetzgebung
„Wer in seiner Miet- oder Eigentumswohnung ein Steckersolargerät („Balkonkraftwerk“) installieren will, soll es künftig einfacher haben. Außerdem soll die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtert werden. Das sieht ein von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegter Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat.“ sagt das Bundesjustizministerium ausführlich hier
- Steckersolargeräte sollen in Miethäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften grundsätzlich erlaubt werden. Bei Wohnungseigentümern ist zu beachten, dass die Gemeinschaft das Wie solcher Anlagen mit (maßvollen, angebrachten) Auflagen verbinden darf. Dabei gilt ein Übermaßverbot.
- Die allstimmige Vereinbarung der Wohnungseigentümer, eine ausschließlich ONLINE abgehaltene Eigentümerversammlung zu veranstalten ist praktisch nicht erreichbar. Zulässig sind gegenwärtig so genannte hybride Versammlungen (online, aber immer auch als Präsenzveranstaltung, also in einem Raum, in dem sich Menschen treffen) soll künftig mit einer Beschlussfassung einer 3/4tel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen per Versammlungsbeschluss erlaubt werden. Ein solcher Beschluss soll für drei Jahre Gültigkeit besitzen. Wer keinen PC hat, kann beim Nachbarn mitgucken. Es heißt ja schließlich Gemeinschaft.
Beide Initiativen des Bundesjustizministers sind richtig und wünschenswert. Keine Einwände.
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PDF-Dokument des Bundesjustizministers
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Erstellt: 17.09.23